Transparenz der Einzelhilfe

Zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß Artikel 1, Absätze 125 bis 129 , Gesetz 124 vom 4. August 2017 und nachfolgende Änderungen Wir erklären, dass das Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 und 2021 Leistungen erhalten hat, die unter die Beihilferegelung und die De-minimis-Regelung fallen, für die die Verpflichtung besteht, sie im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetz Nr. 234 / 2012, auf das verwiesen wird und das unter folgendem Link.